Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016 gemäß §1 Abs.6 Nr.11 BauGB (Anlage – liegt bereits vor).
Die Anlage, das Einzelhandelskonzept der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016, ist Bestandteil des Beschlusses.
17.11.2016 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/2
23.11.2016 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 7/2/1, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
09.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016 gemäß §1 Abs.6 Nr.11 BauGB (Anlage – liegt bereits vor).
Die Anlage, das Einzelhandelskonzept der Stadt Forst (Lausitz) in der Fassung August 2016, ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 16/4/5, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen