Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung).
Die Anlagen 1 bis 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
09.12.2016 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 23 -
13.02.2017 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung) zu beschließen..
Abstimmung Stadtverordnete:3/0/3
Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/2
15.02.2017 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 7/1/2, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
03.03.2017 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung (Abwassergebührensatzung).
Die Anlagen 1 bis 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Vorsitzende verkündete das Gesamtabstimmungsergebnis: 19/7/0, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.000.000,00 Euro