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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Abstimmung zur Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Fragestunde für die Einwohner |
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Ö 5 |
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Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 24.04.2017 |
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Ö 6 |
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Bestätigung des Jahresabschlusses 2012 |
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SVV/0449/2017 |
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Ö 7 |
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Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 |
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SVV/0450/2017 |
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Ö 8 |
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Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) |
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SVV/0462/2017 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt: - die vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 1.0.
- aufgrund der §§ 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 2.
Die Satzung gilt für alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz). Zu den Straßen gehören die im § 2 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes sowie in § 1 Abs. 4 des Fernstraßengesetzes definierten Bestandteile des Straßenkörpers, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen. Die Anlagen 1.0 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. |
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20.06.2017 - Ausschuss für Bau und Planung |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Abstimmung über den Antrag von Herrn Auerswald: Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/1 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0 Abstimmung über die geänderte Vorlage: Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/0/3 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0/2
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26.06.2017 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Stadt Forst (Lausitz) - die vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 1.0.
- aufgrund der §§ 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 2.
einschließlich der von der SPD-Fraktion beantragten Änderungen zu beschließen. Die Satzung gilt für alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz). Zu den Straßen gehören die im § 2 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes sowie in § 1 Abs. 4 des Fernstraßengesetzes definierten Bestandteile des Straßenkörpers, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen. Die Anlagen 1.0 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung Stadtverordnete:5/0/2 Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/2
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28.06.2017 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 20 - geändert beschlossen |
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14.07.2017 - Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 23 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt: - die vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 1.0.
- aufgrund der §§ 18 Abs. 1 und 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) (Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend Anlage 2.
Die Satzung gilt für alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundes-, Landes und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz). Zu den Straßen gehören die im § 2 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes sowie in § 1 Abs. 4 des Fernstraßengesetzes definierten Bestandteile des Straßenkörpers, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen. Die Anlagen 1.0 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung zu Pkt. 1: 24/1/0, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen Abstimmung zu Pkt. 2: 23/2/0, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlahe angenommen
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Ö 9 |
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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2017 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0471/2017 |
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Ö 10 |
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Informationen und Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 11 |
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Sonstiges, Anfragen |
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N 12 |
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Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.000.000,00 Euro |
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N 13 |
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Grundstücksverkauf, Gemarkung Briesnig, Flur 2 |
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N 14 |
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Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 40 |
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N 15 |
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Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 25 |
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N 16 |
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Verkauf eines Grundstücks im „Logistik- und Industriezentrum Lausitz“, TG 5B 1,2 |
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N 17 |
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Sachstand zur Vermarktungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) |
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N 18 |
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Sonstiges, Anfragen |
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