Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 sowie der Bürger entsprechend Anlage 1.0.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt den als Anlage 2 beigefügten Feststellungsbeschluss zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.