Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „1. Änderung B-Plan IGG Forst-Süd (Teilfläche), TG 1B (Standort: OBI-Markt)“.
Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses.