Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 und zu den Stellungnahmen der Bürger entsprechend Anlage 1.1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reiterhof“.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reiterhof“ umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst (Lausitz).