Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
15.09.2022 - Ausschuss für Planung
Ö 9 - geändert beschlossen
Abstimmung über den Antrag von Herrn Gäbler
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/3/1
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/2/0
Abstimmung über die geänderte Vorlage
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/1/2
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/2
Die geänderte Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorschlag angenommen.
21.09.2022 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 22 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis über die Änderung:
5/2/2
Damit ist die Änderung angenommen.
Abstimmungsergebnis der Gesamtvorlage:
8/0/1
Damit ist die Vorlage in geänderter Form einstimmigbefürwortet.
21.10.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung „Sport- und Freizeitareal am Wasserturm“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeitanlage.
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
15/6/1
Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich angenommen.
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren Brandenburgisches Textilmuseum Forst (Lausitz), Elektroinstallation/Gebäudeautomation