Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsdüngerlager“ (i.S.d. § 11 BauNVO). Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt auf Grundlage des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 3 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ (Parallelverfahren). Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
07.05.2024 - Ausschuss für Planung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/1/2
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner:4/0/1
Die Vorlage wurde mehrheitlichlaut Beschlussvorlage angenommen.
Es erfolgte eine Pause von 19:50 Uhr – 19:55 Uhr.
15.05.2024 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 6/2/1
Die Vorlage wurde mehrheitlichlaut Beschlussvorlage angenommen.