Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für einen Abschnitt von ca. 175 m Länge in nordwestlicher Richtung des Grundstückes Triebeler Straße 52 einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
Im Süden: südliche Grenze des Flurstückes 208, Flur 33
Im Westen: durch die Triebeler Straße
Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke des Flurstückes 204, Flur 33
Im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstückes 206, Flur 33
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger gemäß § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.