Beschlussvorschlag:
a) Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses.
Jede in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Fraktion erhält einen Sitz im Wahlprüfungsausschuss.
b) Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) wählt die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses auf Vorschlag der Fraktionen.