Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4 A (5,6)”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Nordwesten: von der Fahrstrecke der Deutschen Bahn AG Forst-Weißwasser
Im Nordosten: durch eine Pappelreihe auf freiem Feld zwischen der Fahrstrecke der Deutschen Bahn AG und der Domsdorfer Straße
Im Südosten: durch die Domsdorfer Straße
Im Südwesten:
(a) von der Umgehungsstraße bis zur Einmündung der Straße Am Teichgraben in den Domsdorfer Kirchweg durch die nordöstliche Straßenbegrenzungslinie des Domsdorfer Kirchweges
(b) von der Einmündung der Straße Am Teichgraben in den Domsdorfer Kirchweg bis Einmündung des Domsdorfer Kirchweges in die Domsdorfer Straße durch die nordwestliche Straßenbegrenzungslinie des Domsdorfer Kirchweges
Es wird auf den in der Anlage beigefügten Lageplan hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.