Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt den Städtebaulichen Vertrag entsprechend Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.