Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 12.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:32
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 03.03.2023 und vom 29.03.2023
SVV/0041/2023  
Ö 5  
Bekanntmachungen    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 7  
Enthält Anlagen
Bericht der Bürgermeisterin    
Ö 8  
Aussprache zum Bericht der Bürgermeisterin    
N 8.1     Ehrung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Forst (Lausitz)      
Ö 9  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz) um 16 Uhr    
Ö 10  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2023
Enthält Anlagen
SVV/0524/2023/2  
Ö 11  
Bestätigung der Gesamtkonzeption zum Museum
Enthält Anlagen
SVV/0562/2023/1  
Ö 12  
Vorbereitung zur Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in ordentliche Gerichtsbarkeiten. Hier: Beratung und Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht
Enthält Anlagen
SVV/0566/2023  
Ö 13  
Bestätigung der Abschlussempfehlungen zum künftigen Raumprogramm der Grundschule Keune inklusive Sporthalle mit Freisportflächen sowie dem Hort „Pfiffikus“ ab 2023
Enthält Anlagen
SVV/0548/2023  
Ö 14  
Erklärung der Bauherrenfunktion im Rahmen eines Selbstbindungsbeschlusses zur Realisierung des "Freizeitareals Keune" auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB (Wandlung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB "Freizeitareal Keune" in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit dem Verfahrenstyp B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB)
SVV/0542/2023  
Ö 15  
Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Freizeitareal Keune", Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB in der Fassung vom 04.04.2022 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungenund Bedenken im Rahmen der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0543/2023  
Ö 16  
Grundsatzentscheidung zur Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz), Ortslage Eulo
Enthält Anlagen
SVV/0544/2023  
Ö 17  
Grundsatzbeschluss "Neuer Eingangsbereich Ostdeutscher Rosengarten"
Enthält Anlagen
SVV/0554/2023  
Ö 18  
Errichtung von Trinkwassersäulen (Wasserspender)
SVV/0537/2023/1  
Ö 19  
Entwicklung des Naturschutzgebietes „Euloer Bruch“ einschließlich der Mulknitzer Teichlandschaft
SVV/0539/2023  
Ö 20  
Tempo 70 zum Schutz der Forster Bürgerinnen und Bürger vor Bohrau und Briesnig
SVV/0555/2023  
Ö 21  
Internationales Ausbildungszentrum
Enthält Anlagen
SVV/0557/2023  
Ö 22  
Vertragliche Vereinbarung freiwilliger Zuwendungen von Betreibern von bereits bestehenden Windkraft- und Fotovoltaikfreiflächenanlagen
Enthält Anlagen
SVV/0556/2023  
Ö 23  
Erneuerbare Energien
SVV/0569/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung erarbeitet ein Maßnahmenpaket zum Einsatz erneuerbarer Energien in Forst. Hierbei ist auf eine Technologieoffenheit zu setzen und in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Universitäten und dem Land Brandenburg dieses Maßnahmenpaket zu erstellen sowie in das Stadtentwicklungskonzept einzuarbeiten.

 

2. In Verbindung mit Punkt 1 sind auf Fördermöglichkeiten wie bspw. mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu achten und diese in das Maßnahmenpaket mit einzubeziehen.

 

3. Die Verwaltung erarbeitet aufgrund ihrer direkten Zuständigkeit r die Gebäude in Eigentum der Stadt sowie allen Gebäuden, bei deren Eigentümern die Stadt Anteilseigner ist, sofort ein Solardachkonzept.

 

4. Beim Neubau privater Gebäude oder beim Kauf von Immobilien bietet die Stadtverwaltung kostenfreie Informationenr erneuerbare Energien an. Hierbei sollen Forster Unternehmen sowie deren Angebote aufgelistet werden, welche entsprechende Leistungen anbieten.

 

5. Die öffentlichen Räume zur potentiellen Aufstellung erneuerbarer Energien werden geprüft. Vorrang haben hierbei stets genossenschaftlich und von den Bürgern der Stadt organisierte Programme zur Herstellung erneuerbarer Energien. Insofern in den Naturraum eingegriffen werden soll und dies rechtlich machbar ist, sind zwingend Ausgleichsmaßnahmen zu leisten.

 

6. Insofern sich Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien auf der Gemarkung eines Ortsteiles befinden oder zukünftig erbaut werden, sind die finanziellen Mittel, die der Stadtkasse zufließen, vollumfänglich dem jeweiligen Ortsteil anzubieten. Werden finanzielle Mittel nicht oder nur teilweise in einem Kalenderjahr abgerufen, kann die Verwaltung frei über die weitere Verwendung entscheiden.

 

7. Zur Herstellung der Transparenz sind in allen Ortsteilen zu den dann durchgeführten Maßnahmen Ortsteilgespräche vor Ort zu führen. Zusätzlich bietet die Stadt ein digitales Angebot der Teilhabe, Beratung und Rückmeldung auf ihrer Internetseite an. Der Datenschutz ist dabei zu beachten und die Beiträge sind jeweils personalisiert vorzunehmen, um Missbrauch zu unterbinden.

 

   
    26.04.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 25 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung erarbeitet ein Maßnahmenpaket zum Einsatz erneuerbarer Energien in Forst. Hierbei ist auf eine Technologieoffenheit zu setzen und in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Universitäten und dem Land Brandenburg dieses Maßnahmenpaket zu erstellen sowie in das Stadtentwicklungskonzept einzuarbeiten.

 

2. In Verbindung mit Punkt 1 sind auf Fördermöglichkeiten wie bspw. mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu achten und diese in das Maßnahmenpaket mit einzubeziehen.

 

3. Die Verwaltung erarbeitet aufgrund ihrer direkten Zuständigkeit r die Gebäude in Eigentum der Stadt sowie allen Gebäuden, bei deren Eigentümern die Stadt Anteilseigner ist, sofort ein Solardachkonzept.

 

4. Beim Neubau privater Gebäude oder beim Kauf von Immobilien bietet die Stadtverwaltung kostenfreie Informationen für erneuerbare Energien an. Hierbei sollen Forster Unternehmen sowie deren Angebote aufgelistet werden, welche entsprechende Leistungen anbieten.

 

5. Die öffentlichen Räume zur potentiellen Aufstellung erneuerbarer Energien werden geprüft. Vorrang haben hierbei stets genossenschaftlich und von den Bürgern der Stadt organisierte Programme zur Herstellung erneuerbarer Energien. Insofern in den Naturraum eingegriffen werden soll und dies rechtlich machbar ist, sind zwingend Ausgleichsmaßnahmen zu leisten.

 

6. Insofern sich Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien auf der Gemarkung eines Ortsteiles befinden oder zukünftig erbaut werden, sind die finanziellen Mittel, die der Stadtkasse zufließen, vollumfänglich dem jeweiligen Ortsteil anzubieten. Werden finanzielle Mittel nicht oder nur teilweise in einem Kalenderjahr abgerufen, kann die Verwaltung frei über die weitere Verwendung entscheiden.

 

7. Zur Herstellung der Transparenz sind in allen Ortsteilen zu den dann durchgeführten Maßnahmen Ortsteilgespräche vor Ort zu führen. Zusätzlich bietet die Stadt ein digitales Angebot der Teilhabe, Beratung und Rückmeldung auf ihrer Internetseite an. Der Datenschutz ist dabei zu beachten und die Beiträge sind jeweils personalisiert vorzunehmen, um Missbrauch zu unterbinden.

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage: 2/4/4

   
    12.05.2023 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 23 - abgelehnt
   

Abstimmungsergebnis: 4/13/4

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.

 

 

Ö 24  
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Beauftragung der Stadtverwaltung zur Durchführung eines Bauordnungsverfahrens zur Sanierung und Errichtung eines Ersatzneubau des Sportzentrums „Am Wasserturm", entspr. Dem Zuwendungsantrag vom 19.04.2021 und dem Zuwendungsbescheid vom 08.12.2021 auf der Grundlage der maßgeblichen Normen für den kommunalen Sportstättenbau (DIN 18035 Teil 1 ff 1979 ), des Sportstättenentwicklungskonzeptes von 4/2019 S.53
SVV/0570/2023/1  
Ö 25  
Nachhaltige Entwicklung und Betreibung des "Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)" am innerstädtischen Standort Schul- und Sportzentrum am Wasserturm hier: Ausschreibung von Planungsleistungen
SVV/0567/2023  
Ö 26  
Anfragen / Sonstiges    
N 27     Fortsetzung Bericht der Bürgermeisterin      
N 28     Gesellschafterangelegenheit der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH (FWG) hier: Bestellung Geschäftsführung      
N 29     Anfragen / Sonstiges