Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 29. Sitzung des Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 29. Sitzung des Finanzausschusses
Gremium: Finanzausschuß
Datum: Mo, 02.09.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:00

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung im öffentlichen Teil    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der 28. Sitzung am 03.06.2002    
Ö 5  
Beantwortung der Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6  
Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen
SVV/0723/2002  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen vom 26. März 2002 (GVBl. II vom 30. April 2002), die eine Grundgebühr für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen in Höhe von 15,00 Euro vorsieht, in Ausübung der Ermächtigung des § 6 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 18. Oktober 1991 (Ermäßigung und Befreiung) folgende Gebührenermäßigungen bzw.  

-befreiungen für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen:

 

Einkommensunterschreitung gemäß § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG):

 

ab 60 Prozent:              0,00 Euro

ab 30 Prozent:              5,00 Euro

ab 10 Prozent:              10,00 Euro

   
    26.08.2002 - Ausschuss für Kultur und Soziales
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmung: 6/0/0

   
    02.09.2002 - Finanzausschuß
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0

   
    04.09.2002 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 9/0/0, einstimmig, lt. Beschlußvorlage angenommen

(Herr Kliche war bei der Abstimmung nicht zugegen.)

   
    20.09.2002 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen vom 26. März 2002 (GVBl. II vom 30. April 2002), die eine Grundgebühr für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen in Höhe von 15,00 Euro vorsieht, in Ausübung der Ermächtigung des § 6 Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 18. Oktober 1991 (Ermäßigung und Befreiung) folgende Gebührenermäßigungen bzw.  

-befreiungen für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen:

 

Einkommensunterschreitung gemäß § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG):

 

ab 60 Prozent:              0,00 Euro

ab 30 Prozent:              5,00 Euro

ab 10 Prozent:              10,00 Euro

Abstimmungsergebnis: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlußvorlage angenommen

(Herr Kliche war bei der Abstimmung nicht zugegen.)

Ö 7  
Feststellung des Jahresabschlusses 2001 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" und Verwendung des Ergebnisses
SVV/0764/2002  
Ö 8  
Entlastung des Werkleiters des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0765/2002  
Ö 9  
Beauftragung des Jahresabschlußprüfers 2002
SVV/0766/2002  
Ö 10  
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0671/2002/1  
Ö 11  
3. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
SVV/0698/2002/1  
Ö 12  
Beratung und Beschlußfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2002
SVV/0743/2002  
Ö 13  
Beitritt der Stadt Forst (Lausitz) in den Gewerbeverein "Rosenstadt" Forst (Lausitz) e.V.
SVV/0737/2002  
Ö 14  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das II. Quartal 2002
SVV/0722/2002  
Ö 15  
Anfragen, Sonstiges    
N 16     Abstimmung zur Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil      
N 17     Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Promenade" hier: Objekt Frankfurter Straße 1-3/Cottbuser Straße 13 (Flur 16, Flurstück 393/78)      
N 18     Erweiterung einer Belastungsvollmacht und Genehmigung einer Abtretung des Käufers      
N 19     Verkauf des Grundstückes (Teilfläche) Flur 33, Flurstück 726 mit ca 37 m²      
N 20     Verkauf des Grundstückes im Umlegungsgebiet "Eichenweg", Flur 41, Flurstück 841 mit 809 m²      
N 21     Verkauf des Flurstückes 861 der Flur 41 ( Umlegungsgebiet "Am Eichenweg")      
N 22     Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Forst, Am Grenzstein 360 - Nähe Sacro, Flur 4, Flurstücke 205/1 (tlw.) - fortgeschrieben in Flurstücke 365 und 364(tlw.) - , 206/1, 207 (tlw.), 188 (tlw.), 189 (tlw.) und Flur 5, Flurstücke 40/1 (tlw.) und 41/1 (tlw.)      
N 23     Verkauf der Grundstücke Flur 33, Flurstücke 273, 274 und 275 ( teilweise TF).      
N 23.1     Ansiedlungsvereinbarung Vorlage: SVV/0725/2002      
N 24     Anfragen