Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2005.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2005 Entlastung erteilt.
22.11.2006 - Hauptausschuss
Ö 16.1 - zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
08.12.2006 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 20.1 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2005.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2005 Entlastung erteilt.