Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A” einzuleiten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A” ist wie folgt begrenzt:
Im Nordwesten: durch die Spremberger Straße (nordwestliche Straßenbegrenzung)
Im Südosten: durch die Schwerinstraße sowie die Straße Am Waldgürtel (nordwestliche Straßenbegrenzung)
Im Nordosten: durch die Straße Am Waldgürtel (nordöstliche Straßenbegrenzung)
Im Westen: durch die Kastanienstraße (westliche Straßenbegrenzung)
Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger gem. § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Mitwirkungsverbot haben.