Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Mi, 30.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:22
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 07.05.2010    
Ö 5  
Bekanntmachungen    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 7  
Besetzung der Ausschüsse    
Ö 8  
Termine für die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse für das II. Halbjahr 2010    
Ö 9  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 10  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 11  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 12  
Energieeffizienz Forst 2010    
Ö 13  
Änderung der Schulbezeichnung der Oberschule Forst durch Namensgebung
SVV/0355/2010  
Ö 14  
Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A"
Enthält Anlagen
SVV/0351/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A” einzuleiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 1 A” ist wie folgt begrenzt:

 

Im Nordwesten: durch die Spremberger Straße (nordwestliche Straßenbegrenzung)

Im Südosten: durch die Schwerinstraße sowie die Straße Am Waldgürtel (nordwestliche Straßen­begrenzung)

Im Nordosten: durch die Straße Am Waldgürtel (nordöstliche Straßenbegrenzung)

Im Westen: durch die Kastanienstraße (westliche Straßenbegrenzung)

 

Die Anlage (Lageplan) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger gem. § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Mitwirkungsverbot haben.

 

 

   
    20.05.2010 - Ausschuss für Bau und Planung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/2

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/3

   
    16.06.2010 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 6/4, mit Mehrheit, lt

Abstimmungsergebnis: 6/4, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    30.06.2010 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 14 - abgelehnt
   

 

Abstimmungsergebnis: 10/ 11, die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsergebnis: 10/ 11, die Vorlage wurde mehrheitlich abgelehnt

Ö 15  
Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes 1. Änderung "Am Wasserturm", Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Enthält Anlagen
SVV/0366/2010  
Ö 16  
Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Einziehung eines Teils der Feldstraße, Flur 32, Teilfläche von Flurstück 36 und Teilfläche von Flurstück 37, speziell die Fahrspur vom Ende des Flurstücks 28 bis vor das Flurstück 953
Enthält Anlagen
SVV/0369/2010  
Ö 17  
Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"
Enthält Anlagen
SVV/0357/2010 (neu)  
Ö 18  
Vorbereitung einer Deutschen Rosenschau Forst (Lausitz) 2013
SVV/0377/2010  
Ö 19  
Klassenbildung an der Oberschule Forst (Lausitz)
SVV/0380/2010  
Ö 20  
Windkraftanlagen in den Ortsteilen Briesnig und Bohrau
SVV/0381/2010  
Ö 21  
Anfragen    
N 22     Verkauf eines Grundstücks in der Gemarkung Forst, gelegen im Industriegebiet Forst Süd, Döberner Straße/ Ecke Kurt-Rüdiger-Müller-Straße, Flur 37, Flurstücke 84/2, 85/2 und 296 mit einer Gesamtgröße von 8.436 m²      
N 23     Abschluss eines Vergleichs gemäß § 28 Nr. 18 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg      
N 24     Anfragen