Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 5 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2011 der Entscheidung des Kämmerers.
14.11.2011 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 6 - zur Kenntnis genommen
Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben
Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 5 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2011 der Entscheidung des Kämmerers.
Die Ausschussmitglieder nehmen diese Information zur Kenntnis.
16.11.2011 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 23 - zur Kenntnis genommen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses nahmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
02.12.2011 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 22 - zur Kenntnis genommen
Information:
Information:
Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 5 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2011 der Entscheidung des Kämmerers.
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 1.000.000 Euro
Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz) - Beschluss über den finanziellen Zuschuss der Stadt Forst (Lausitz) an den Museumsverein der Stadt Forst (Lausitz) e.V. für die Jahre 2012, 2013 und 2014