Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst.
12.04.2018 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0
18.04.2018 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „8. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 879 und 881, Flur 42, Gemarkung Forst.
Vollzug des § 63 (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Lieferung einer Kleinkehrmaschine für das Betriebsamt der Stadt Forst (Lausitz)