Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport  

 
 
Bezeichnung: 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Sport
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Datum: Mo, 21.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:55
Raum: Sitzungsraum L203/L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Vereidigung einer Sachkundigen Einwohnerin    
Ö 5  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 24.01.2022    
Ö 6  
Fragestunde für die Einwohner    
Ö 7  
Kulturförderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0405/2022  
Ö 8  
Änderung der Entgeltordnung Forst (Lausitz) für das Freibad Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0407/2022  
Ö 9  
Begrüßungsgeschenk für Neugeborene
SVV/0404/2022  
Ö 10  
Hundesteuerreform in Forst (Lausitz)
SVV/0408/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer soll durch die Verwaltung wie folgt überarbeitet und den Stadtverordneten eine entsprechende Beschlussvorlage zeitnah vorgelegt werden.

Neben möglicherweise aus Verwaltungssicht bestehenden Aktualisierungsbedarfen sollen folgende Punkte wie folgt berücksichtigt ergänzt bzw. geändert werden:

  • Dauerhafte Steuerbefreiung für Gebrauchshunde von Forstbediensteten, im Privatforst angestellten Personen oder bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl.
  • Dauerhafte Steuerbefreiung für Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim übernommen wurden.
  • Dauerhafte Steuerbefreiung für Hunde, die mindestens drei Jahre eine Aufgabe im Sinne des § 6 (1) oder als Diensthunde der Polizei, des Zolls oder der Bundeswehr zur Verfügung gestanden haben, diese Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können und bei derselben Halterin oder demselben Halter verbleiben.
  • Einmalige Steuerermäßigung von 50 Prozent für die folgenden zwei Steuerjahre für Hunde, die die Begleithundeprüfung oder eine gleichwertige oder höherwertige Prüfung bestanden haben. Die Prüfung ist entsprechend den Richtlinien des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH) oder eines vergleichbaren Verbandes eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit ähnlichen Prüfkriterien auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters vorzunehmen und von einer/einem durch den VDH anerkannten Prüferin/Prüfer abzunehmen. Die Prüfung ist durch Vorlage des Prüfungszeugnisses nachzuweisen.
  • Dauerhafte Steuerermäßigung von 50 Prozent für den ersten Hund für Halterinnen und Halter, solange diese Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach SBG II beziehen.
  • Die Einnahmen der Hundesteuer sollen zu 50 Prozent den Forster Tierschutzvereinen bzw. Vereinen zugutekommen, die sich für das Wohl der Hunde einsetzen. Über die Verwendung der Mittel des vergangenen Jahres entscheidet der Haupt- und Wirtschaftsausschuss in der jeweiligen ersten Sitzung des folgenden Jahres.

 

   
    21.03.2022 - Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
    Ö 10 - 
   
   
    04.04.2022 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen
   
   
    20.04.2022 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 14 - zurückgezogen
   
Ö 11  
Forster Fußabdrücke
SVV/0409/2022  
Ö 12  
Bericht über das Projekt "Demokratie leben"    
Ö 13  
Information zur aktuellen Situation von Flüchtlingen aus der Ukraine    
Ö 14  
Anfragen / Sonstiges    
N 15     Anfragen / Sonstiges