Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der in der Anlage befindliche Lageplan (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.
19.05.2022 - Ausschuss für Planung
Ö 9 -
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGBwird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der in der Anlage befindliche Lageplan (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGBwird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der in der Anlage befindliche Lageplan (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis zu dieser Vorlage: 3/0/6
01.07.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 11 - zurückgestellt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes „An der Straße Klein Jamno Nr.“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGBwird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der in der Anlage befindliche Lageplan (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 21/1/3
Die Vorlage wird damit zur erneuten Beratung in denHaupt- und Wirtschaftsausschuss zurück verwiesen.