Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage B / 1.
Die Gebührenkalkulation entsprechend Anlage B / 2 ist Bestandteil des Beschlusses.
14.04.2003 - Finanzausschuß
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/2
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
16.04.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 1. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend Anlage B / 1.
Die Gebührenkalkulation entsprechend Anlage B / 2 ist Bestandteil des Beschlusses.