Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbgKWahlG und § 8 BbgKWahlV, daß das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zu der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 26.10.2003 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.
Der Wahlkreis umfaßt alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).
16.04.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbgKWahlG und § 8 BbgKWahlV, daß das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zu der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 26.10.2003 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.
Der Wahlkreis umfaßt alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).