Der Vorschrift des § 82 Abs. 1 Satz 1 GO entsprechend wurde am 15.04.2003 die Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2003 mit sofortiger Wirkung angeordnet.
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 GO wird die Haushaltssperre der Stadtverordnetenversammlung hiermit bekannt gegeben.
16.04.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 12.2 - zur Kenntnis genommen
09.05.2003 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 24 - zur Kenntnis genommen
Beschlußvorschlag:
Der Vorschrift des § 82 Abs. 1 Satz 1 GO entsprechend wurde am 15.04.2003 die Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2003 mit sofortiger Wirkung angeordnet.
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 GO wird die Haushaltssperre der Stadtverordnetenversammlung hiermit bekannt gegeben.
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.