Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung “Windpark Bademeusel” einzuleiten.
Der Geltungsbereich beinhaltet Flächen auf den Gemarkungen der Ortsteile Groß und Klein Bademeusel. Die Abgrenzung ist anhand des in der Anlage befindlichen Lageplanes erkennbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.
18.04.2012 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung “Windpark Bademeusel” einzuleiten.
Der Geltungsbereich beinhaltet Flächen auf den Gemarkungen der Ortsteile Groß und Klein Bademeusel. Die Abgrenzung ist anhand des in der Anlage befindlichen Lageplanes erkennbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.