Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.
14.11.2012 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 (3) der Gemeindeordnung Brandenburg die vom Rechnungsprüfungsamt und dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung geprüfte Jahresrechnung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2010.
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.