Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zur landesweiten allgemeinen Kommunalwahl am 26.05.2019 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.
Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).
07.12.2018 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zur landesweiten allgemeinen Kommunalwahl am 26.05.2019 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.
Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).