Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 30.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:06
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der 15. SVV am 26.04.2006    
Ö 6  
Bestätigung der Termine für das II. Halbjahr 2006    
Ö 7  
Bekanntmachungen    
Ö 8  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 9  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 10  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 11  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 12  
Bericht zur aktuellen Arbeit des INIK    
Ö 12.1  
Fernsehübertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
SVV/0703/2006  
Ö 13  
Entgelt für die Wartung von biologischen Kleinkläranlagen
SVV/0697/2006  
Ö 14  
Übertragung der städtischen Schulanlage Pestalozziplatz 7 auf den Landkreis Spree-Neiße
SVV/0686/2006  
Ö 15  
Beschluss zur 1. Änderung zum Bebauungsplan "Zum Gartenweg" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0659/2006  
Ö 16  
Stadtumbau Forst (Lausitz) hier: Stadtumbauvertrag nach § 171 c BauGB in Verbindung mit § 11 BauGB (Rahmenvertrag zur Umgestaltung des Zielgebietes Marktplatz)
Enthält Anlagen
SVV/0660/2006  
Ö 17  
Beschluss zum Bebauungsplan "Innenstadt" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0661/2006  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Innenstadt”. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt:

 

¨       Im Osten: von der Berliner Straße sowie der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16

¨       Im Süden: von der nördlichen Grenze der Flurstücke 158/11, 444 und 445, Flur 18, sowie der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Hermannstraße

¨       Im Westen: von der Bahnhofstraße

¨       Im Norden: von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegren­zungslinie der Cottbuser Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

   
    11.05.2006 - Planungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0

   
    14.06.2006 - Hauptausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    30.06.2006 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Innenstadt”. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt:

 

¨       Im Osten: von der Berliner Straße sowie der westlichen Grenze der Flurstücke 175 und 185, Flur 16

¨       Im Süden: von der nördlichen Grenze der Flurstücke 158/11, 444 und 445, Flur 18, sowie der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Hermannstraße

¨       Im Westen: von der Bahnhofstraße

¨       Im Norden: von der Blumenstraße und in einem Teilbereich von der nördlichen Straßenbegren­zungslinie der Cottbuser Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis zu:

Abstimmungsergebnis zu:

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

Anlage 1.0, Punkte 1 – 12 und 14 – 16, 17 –19, 20A – 24: 25/0/0, einstimmig angenommen

      Anlage 1.0, Punkt 13: 15/0/0, einstimmig angenommen

      Anlage 1.0. Punkt 16A: 25/0/0, einstimmig angenommen

      Anlage 1.0  Punkt 20:    25/0/0, einstimmig angenommen

      Anlage 1.0  Punkt 25:    25/0/0, einstimmig angenommen

 

      Stellungnahmen von angrenzenden Städten / Ämtern:

       Anlage1.0, Punkte 1 und 2: 25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

 

      Stellungnahmen Beteiligung von Bürgern:                                                                                                                                                                                                                                                                         

      Anlage 1.1, Punkt 1 Herr Schuster: 25/0/0, einstimmig angenommen

 

Abstimmungsergebnis zu:

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 

      beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Innenstadt”.

      25/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 18  
Satzungsbeschluss nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB hier: Klarstellungssatzung "Alsenstraße/Hainenweg"
Enthält Anlagen
SVV/0684/2006  
Ö 19  
Satzungsbeschluss nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB hier: Gebiet "An der Gubener Straße" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0690/2006  
Ö 20  
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) (Erschließungsbeitragssatzung)
Enthält Anlagen
SVV/0691/2006  
Ö 21  
Mitgliedschaft der Stadt Forst (Lausitz) im Verein "GartenLand Brandenburg"
SVV/0685/2006  
Ö 22  
Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Städte Zagan, Zary, Weißwasser/O.L. und Forst (Lausitz)
SVV/0702/2006  
Ö 23  
Berufung der Wahlleiterin und des stellv. Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 15 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG)
SVV/0705/2006  
Ö 24  
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2006 und Höchstbetrag der Kassenkredite
SVV/0694/2006  
Ö 25  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das IV.Quartal 2005
SVV/0688/2006  
Ö 26  
Überplanmäßige Ausgaben nach § 81 Gemeindeordnung (GO) und § 4 (3) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 für Gerichts- und Rechtsberatungskosten
SVV/0693/2006  
Ö 27  
Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Klein Bademeusel am 26.03.2006 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl
SVV/0698/2006  
Ö 28  
siehe TOP 12.1    
Ö 29  
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