Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den hauptamtlichen Bürgermeister und den allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters sowie den Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen, den Städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) vom 11.10.2010 zu kündigen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den hauptamtlichen Bürgermeister und den allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters, den in der Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 612710 “Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße” zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Firma RCD, Real City Development, Gesellschaft für Handel und Stadtentwicklung mbH, Marktplatz 9, 56154 Boppard abzuschließen.
Die Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.