Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 15.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:10
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Probeaufnahme des öffentlichen Teils der Sitzung (Bild- und Tonaufzeichnung) durch Herrn Schulz    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 23.01.2013    
Ö 6  
Bekanntmachungen    
Ö 7  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 9  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 10  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 11  
Petition der Einwohner von Groß und Klein Bademeusel an die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zum geplanten Windpark vom 03.12.2012
Enthält Anlagen
SVV/0815/2013  
Ö 12  
Beratung und Beschlussfassung über 1. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2013 2. das Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2013
SVV/0817/2013  
Ö 13  
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0809/2013  
Ö 14  
Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Erweiterung des B-Plangebietes "IGG Forst-Süd, Teilgebiet 5A"
Enthält Anlagen
SVV/0800/2012  
Ö 15  
Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung "Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg"
Enthält Anlagen
SVV/0801/2012  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg“. Der Plangebietsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:

durch die südliche Grenze des Flurstückes 808, Flur 41, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

durch die Verkehrsfläche Domsdorfer Kirchweg

 

Im Süden:

durch die nördliche Grenze des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst

 

Im Westen:

durch eine Parallele von ca. 31,5 m zum Domsdorfer Kirchweg, ausgehend vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst, in nordwestlicher Richtung verlaufend

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

   
    31.01.2013 - Ausschuss für Bau und Planung
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0

   
    27.02.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

 

Abstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    15.03.2013 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg“. Der Plangebietsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:

durch die südliche Grenze des Flurstückes 808, Flur 41, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

durch die Verkehrsfläche Domsdorfer Kirchweg

 

Im Süden:

durch die nördliche Grenze des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst

 

Im Westen:

durch eine Parallele von ca. 31,5 m zum Domsdorfer Kirchweg, ausgehend vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst, in nordwestlicher Richtung verlaufend

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 24/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 16  
Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0811/2013  
Ö 17  
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren
Enthält Anlagen
SVV/0812/2013  
Ö 18  
Anfragen    
N 19     Erklärung der Entbehrlichkeit von Grundstücken und Beauftragung zur Vermarktung      
N 20     Strategische Ausrichtung der Stadtwerke Forst GmbH      
N 21     Verfahrensweise zur Neufestsetzung der Abwasserabgaben (Beiträge und Gebühren)      
N 22     Anfragen