Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit der Bezeichnung „Stellplatzanlage am Domsdorfer Kirchweg“. Der Plangebietsbereich ist wie folgt begrenzt:
Im Norden:
durch die südliche Grenze des Flurstückes 808, Flur 41, Gemarkung Forst
Im Osten:
durch die Verkehrsfläche Domsdorfer Kirchweg
Im Süden:
durch die nördliche Grenze des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst
Im Westen:
durch eine Parallele von ca. 31,5 m zum Domsdorfer Kirchweg, ausgehend vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 905, Flur 41, Gemarkung Forst, in nordwestlicher Richtung verlaufend
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung keine Mitwirkungshandlung haben.