Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für folgende Straßen:
Lindenstraße/Lindenplatz (von Haus Nr. 2 bis 6)
Ahornweg (von Am Waldgürtel bis Am Waldgürtel)
Am Waldgürtel (von Am Waldgürtel Haus Nr. 10 bis 12)
Domsdorfer Kirchweg (Abschnitt von Bundesbahn bis Kreuzung Am Teichgraben)
entsprechend Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
01.11.2001 - Bau- und Umweltausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
21.11.2001 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.
Die
Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigt die Satzung der Stadt
Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen
für folgende Straßen:
1.Lindenstraße/Lindenplatz
(von Haus Nr. 2 bis 6)
2.Ahornweg
(von Am Waldgürtel bis Am Waldgürtel)
3.Am
Waldgürtel (von Am Waldgürtel Haus Nr. 10 bis 12)
4.Domsdorfer
Kirchweg (Abschnitt von Bundesbahn bis Kreuzung Am Teichgraben)
Vereinbarung zur Betreibung einer Tuchmacherschauwerkstatt und einer stadtgeschichtlichen Abteilung im Rahmen des Brandenburgischen Textilmuseums Forst (Lausitz)
Stiftungsvertrag zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und den Vertretern des Ortsbeirates Horno, Herrn Bernd Siegert, Herrn Klaus Richter und Herrn Karl-Rudolf Willnow, zur Errichtung der unselbständigen, gemeinnützigen "Stiftung Horno" und Satzung der "Stiftung Horno"
Ersteigerung und Entwicklung des Objektes der Forster Holz GmbH i. L.
Parkstraße 8 / Heinrich Werner Straße 10, Flur 16, Flurstück 352/1 mit 4.291 m² zu einem Gewerbestandort