Die Stadt Forst (Lausitz) setzt für die eigene Nutzung folgende Verwaltungsstandorte fest:
Rathaus Lindenstraße 10-12
Verwaltungsgebäude Promenade 9
Verwaltungsgebäude Cottbuser Str. 10
Die Beschlussvorlage SVV/0629/2011 (Grundsatzentscheidung zur Weiterführung der Stadtbibliothek und der Verwaltungsstandorte, hier: Entscheidung zum Standort vom 02.12.2011) wird im Punkt 3 (Aufgabe des Verwaltungsstandortes Cottbuser Str. 10) aufgehoben.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung der Verwaltungsstandorte Cottbuser Straße 10 und Promenade 9 einzuleiten und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zu akquirieren. Die Stadtverordnetenversammlung wird halbjährlich zum aktuellen Stand informiert.
06.05.2019 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 9 -
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss / der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Die Grundsatzentscheidung zu den Verwaltungsstandorten der Stadt Forst (Lausitz), Beschlussvorschlag 1 bis 3 abzulehnen.
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung“ in Höhe von 2.000.000,00 Euro.