Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das
Jahr 2021.
Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
16.11.2020 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Ö 6 -
Der Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das
Jahr 2021.
Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung Stadtverordnete:6 / 0 / 1
Abstimmung Sachkundige Einwohner:3 / 0 / 1
18.11.2020 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
04.12.2020 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das
Jahr 2021.
Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 27/ 0 / 0, einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen
Vollzug § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO
"Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges mit Hochdruckspülanlage"