Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die erste Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses sind.
Die Anlage 2- Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung- gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.
18.11.2020 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
04.12.2020 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 27/0/0, einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen
Vollzug § 63 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO
"Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges mit Hochdruckspülanlage"