Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ zu verändern.
Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.
den Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der textlichen Festsetzung (Teil B), in der Fassung vom 17.01.2023. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden gebilligt.
der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Anlagen Nr. 1 bis Nr. 4.6 sind Bestandteil des Beschlusses.
14.02.2023 - Ausschuss für Planung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
15.02.2023 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“ zu verändern.
Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan vom 17.01.2023 zu entnehmen.
den Entwurf des Bebauungsplanes „Energiepark Bohrau“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der textlichen Festsetzung (Teil B), in der Fassung vom 17.01.2023. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden gebilligt.
der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 17.01.2023 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Anlagen Nr. 1 bis Nr. 4.6 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung zur Vorlage:
6/2/0
Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich befürwortet.
03.03.2023 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 16/5/1
Damit ist der Beschlussvorschlag mit Mehrheit angenommen.
1 Mitglied hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.