Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines vorbereitenden Bauleitverfahrens mit der Bezeichnung „11. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz)“ mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“
Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgegeben.
Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.