Beschlußvorschlag alt:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wochenendhausgebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord" ist begrenzt durch:
· den Spechtweg im Nordwesten
· die Robert-Koch-Straße im Nordosten
· die Falkenstraße im Südosten
· die nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücken 49, 50, 51, 93, 94 und 101 der Flur 44
· im Südwesten
Beschlußvorschlag neu:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich des Wohngebietes Eulo-Nord einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Wohngebiet Eulo-Nord" ist begrenzt durch:
· den Spechtweg im Nordwesten
· die Robert-Koch-Straße im Nordosten
· die Falkenstraße im Südosten
· die nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücken 49, 50, 51, 93, 94 und 101 der Flur 44
· im Südwesten
Dazu ist der veränderte Flächennutzungsplan der SVV zur Beschlußfassung vorzulegen.