Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan "Am Wasserturm" zu ändern. Der Bebauungsplan wird gemäß §2(1) BauGB geändert und trägt die Bezeichnung "Am Wasserturm - 1. Änderung". Das Plangebiet ist begrenzt:
Im Norden durch die Jahnstraße sowie die Triebeler Straße bis zur Einmündung der Muskauer Straße
im Westen durch die Muskauer Straße
im Süden durch den Gartenweg der Kleingartenanlage "Blanke e.V."
im Osten durch die Straße An der Jahnstraße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
14.11.2002 - Planungsausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/1
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/1
20.11.2002 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Bebauungsplan "Am Wasserturm" zu ändern. Der Bebauungsplan wird gemäß §2(1) BauGB geändert und trägt die Bezeichnung "Am Wasserturm - 1. Änderung". Das Plangebiet ist begrenzt:
·Im Norden durch die Jahnstraße sowie die Triebeler Straße bis zur Einmündung der Muskauer Straße
·im Westen durch die Muskauer Straße
·im Süden durch den Gartenweg der Kleingartenanlage "Blanke e.V."
·im Osten durch die Straße An der Jahnstraße
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.