Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 25. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 25. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 14.11.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:45
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlußfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschriften vom 29.08.2002 und 26.09.2002    
Ö 5  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Eulo-Nord"
SVV/0419/2001/2 neu  
Ö 6  
Abstimmung zum gemeinsamen Tagesordnungspunkt 7    
Ö 7  
Gemeinsamer TOP mit dem Bau- und Umweltausschuss Diskussion zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 8  
Festlegung der Gebietskulisse für das Bund-Land-Programm "Stadtumbau Ost"
SVV/0808/2002  
Ö 9  
Beschluss zum B-Plan "An der Max-Fritz-Hammer-Straße" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
SVV/0797/2002  
Ö 10  
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "Anbindung vom Knotenpunkt B 122 / L 48" an die Euloer Straße
SVV/0806/2002  
Ö 11  
Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Wasserturm"
SVV/0809/2002  
Ö 12  
Beschluss zur Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)"
SVV/0810/2002  
    VORLAGE
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungs­planes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" gemäß § 3 (2) BauGB mit dem gegenwärtigen Geltungsbereich öffentlich auszulegen. Das Plan­gebiet ist begrenzt:

        Im Nordwesten innerhalb des Flurstückes 640, Flur 42, 80 m nordwestlich der Grenze des Flurstückes 639, Flur 42

        Entlang der Euloer Straße (westliche Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42), ca. 50 m in südöstlicher Richtung und verspringt dann nach Nordwesten auf die nordwestliche Grenze des Flurstückes 162, Flur 42

        Ca. 6 m nordöstlich der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42) innerhalb der Flurstücke 162 und 163, beide Flur 42, bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42

        Entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 und in Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166 bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1, Flur 42

        Entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1 und in deren Verlängerung bis zur südwestlichen Grenze des Flurstückes 637, Flur 42

        Entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 637 und in deren Verlängerung bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

        155 m in Richtung Südwest entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

        Im Südwesten innerhalb der Flurstücke 639 und 640, Flur 42, ca. 150 m bis 165 m  südwest­lich der südwestlichen Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42 (Euloer Straße)

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshand­lung haben.

 

   
    14.11.2002 - Planungsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/1/0

   
    20.11.2002 - Haupt- und Petitionsausschuß
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/2/0, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

   
    06.12.2002 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 27 - ungeändert beschlossen
   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" gemäß § 3 (2) BauGB mit dem gegenwärtigen Geltungsbereich öffentlich auszulegen. Das Plangebiet ist begrenzt:

·         Im Nordwesten innerhalb des Flurstückes 640, Flur 42, 80 m nordwestlich der Grenze des Flurstückes 639, Flur 42

·         Entlang der Euloer Straße (westliche Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42), ca. 50 m in südöstlicher Richtung und verspringt dann nach Nordwesten auf die nordwestliche Grenze des Flurstückes 162, Flur 42

·         Ca. 6 m nordöstlich der Euloer Straße (Flurstück 191/1, Flur 42) innerhalb der Flurstücke 162 und 163, beide Flur 42, bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42

·         Entlang der nordwestlichen und nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166, Flur 42 und in Verlängerung der nordöstlichen Grenze des Flurstückes 166 bis zur südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1, Flur 42

·         Entlang der südöstlichen Grenze des Flurstückes 167/1 und in deren Verlängerung bis zur südwestlichen Grenze des Flurstückes 637, Flur 42

·         Entlang der südwestlichen Grenze des Flurstückes 637 und in deren Verlängerung bis zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

·         155 m in Richtung Südwest entlang der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 725, Flur 42

·         Im Südwesten innerhalb der Flurstücke 639 und 640, Flur 42, ca. 150 m bis 165 m  südwestlich der südwestlichen Grenze des Flurstückes 191/1, Flur 42 (Euloer Straße)

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis: 24/3/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen

Ö 13  
Beschluss zur Offenlage des Entwurfs des geänderten Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Anbindung August-Bebel-Straße an die Ortsumgehung Forst (Lausitz)" (Teiländerung Nr. 2A desFlächennutzungsplanes)
SVV/0811/2002  
Ö 14  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 15  
Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 16  
Anfragen und Mitteilungen    
N 17     Antrag zur Aufhebung des B-Planes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, TG 1A"      
N 18     Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 19     Anfragen und Mitteilungen