Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung der saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten gültig ab 2.Mai 2009 lt. Anlage 1.
Diese Preise finden keine Anwendung bei Sonderveranstaltungen bzw. während der Rosengartenfesttage. Gültige Sonder-Rabattregelungen aus SVV/1074/2008 bleiben unberührt.
12.09.2008 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung der saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten gültig ab 2.Mai 2009 lt. Anlage 1.
Diese Preise finden keine Anwendung bei Sonderveranstaltungen bzw. während der Rosengartenfesttage. Gültige Sonder-Rabattregelungen aus SVV/1074/2008 bleiben unberührt.
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Fahrbahnerneuerung Klein Jamno (Brücke) bis Landesstraße L 49