Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 93 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Bildung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz).
Der Werksausschuss besteht aus 7 Mitgliedern der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz).
Die Besetzung des Werksausschusses Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) für die 7 Mitglieder der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) nach § 43 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich wie folgt:
2 Mitglieder der CDU Fraktion, 2 Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und je ein Mitglied der Fraktionen SPD, Wir für Forst und FDP.