Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 15. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 15. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 02.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 28.09.2005    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1  
Kenntnisnahme der Termine für das I. Halbjahr 2006 für die SVV und der Ausschüsse    
Ö 7  
Straßenbau in der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 8  
Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Frau Nawroth)
SVV/0533/2005  
Ö 8.1  
Beschluss zur Einführung einer Stadtflagge (Verfasser : Dr. Klußmann)
SVV/0537/2005  
Ö 9  
Verfahrensschritte zur Konkretisierung des Weiterbetriebes von Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0205/2004(neu)/2  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Neufestlegung der Zügigkeit der Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit folgender Zügigkeit geführt:

 

Grundschule Nordstadt              2-zügig

Grundschule Forst Mitte              2-zügig

Grundschule Noßdorf              1-zügig

Grundschule Keune              1-zügig

 

Gleichzeitig wird der bisherige Beschluss Vorlage SVV/11/94 aufgehoben.

 

2.      Festlegung der Ausführungsart der jährlichen Schulbezirkssatzung

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden für die unter 1. genannten Grundschulen Schulbezirke durch den Schulträger bestimmt, aus denen hervorgeht, welche die örtlich zuständige Schule ist. Diese Schulbezirke sind nicht deckungsgleich.

 

 

3.      Prüfung der Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Jahr 2007 jährlich - jeweils nach Bescheidung der Schulanmeldungen - zu prüfen, mit welchem Schuljahresbeginn das Schüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr ausreicht um beiden 1-zügigen Grundschulen, bei gleichzeitigem vorrangigen Weiterbetrieb der beiden 2-zügigen Grundschulen, das Bilden einer Eingangsklasse zu ermöglichen.

 

 

4.      Bestimmung der aufzulösenden Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt nach der Ermittlung des Zeitpunktes der objektiven Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule und im Ergebnis einer dann aktuellen Gegenüberstellung beider 1-zügigen Grundschulen eine Beschlussvorlage zur Auflösung einer Grundschule zu erstellen.

 

 

5.      Festlegung der Art und Weise der Auflösung der bestimmten Grundschule

Schon jetzt wird festgelegt, dass die aufzulösende Grundschule nach dem sogenannten "Auslaufmodell" (Bildung keiner ersten Klasse) bis zu dem Schuljahr weiter betrieben wird, in dem noch drei aufsteigende Klassen (4.; 5. und 6. Klasse) geführt werden können. Im darauf folgenden Schuljahr sind die dann neuen Jahrgangsstufen 5 und 6 an einer anderen Grundschule der Stadt Forst (Lausitz) weiter zu führen. Die Klassen wechseln gemeinsam und im Klassenverband.

 

   
    12.09.2005 - Ausschuss für Kultur und Soziales
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Herr Dr

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Neufestlegung der Zügigkeit der Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit folgender Zügigkeit geführt:

 

Grundschule Nordstadt              2-zügig

Grundschule Forst Mitte              2-zügig

Grundschule Noßdorf              1-zügig

Grundschule Keune              1-zügig

 

Gleichzeitig wird der bisherige Beschluss Vorlage SVV/11/94 aufgehoben.

 

2.      Festlegung der Ausführungsart der jährlichen Schulbezirkssatzung

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden für die unter 1. genannten Grundschulen Schulbezirke durch den Schulträger bestimmt, aus denen hervorgeht, welche die örtlich zuständige Schule ist. Diese Schulbezirke sind nicht deckungsgleich.

 

 

3.      Prüfung der Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Jahr 2007 jährlich - jeweils nach Bescheidung der Schulanmeldungen - zu prüfen, mit welchem Schuljahresbeginn das Schüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr ausreicht um beiden 1-zügigen Grundschulen, bei gleichzeitigem vorrangigen Weiterbetrieb der beiden 2-zügigen Grundschulen, das Bilden einer Eingangsklasse zu ermöglichen.

 

 

4.      Bestimmung der aufzulösenden Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt nach der Ermittlung des Zeitpunktes der objektiven Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule und im Ergebnis einer dann aktuellen Gegenüberstellung beider 1-zügigen Grundschulen eine Beschlussvorlage zur Auflösung einer Grundschule zu erstellen.

 

 

5.      Festlegung der Art und Weise der Auflösung der bestimmten Grundschule

Schon jetzt wird festgelegt, dass die aufzulösende Grundschule nach dem sogenannten "Auslaufmodell" (Bildung keiner ersten Klasse) bis zu dem Schuljahr weiter betrieben wird, in dem noch drei aufsteigende Klassen (4.; 5. und 6. Klasse) geführt werden können. Im darauf folgenden Schuljahr sind die dann neuen Jahrgangsstufen 5 und 6 an einer anderen Grundschule der Stadt Forst (Lausitz) weiter zu führen. Die Klassen wechseln gemeinsam und im Klassenverband.

 

 

Abstimmung Stadtverordnete: 5/0/2 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Stadtverordnete: 5/0/2 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0/2

   
    02.11.2005 - Hauptausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 8/0/2, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 8/0/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    18.11.2005 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Neufestlegung der Zügigkeit der Grundschulen

Ab dem Schuljahr 2007/2008 werden die Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit folgender Zügigkeit geführt:

 

Grundschule Nordstadt              2-zügig

Grundschule Forst Mitte              2-zügig

Grundschule Noßdorf              1-zügig

Grundschule Keune              1-zügig

 

Gleichzeitig wird der bisherige Beschluss Vorlage SVV/11/94 aufgehoben.

 

2.      Festlegung der Ausführungsart der jährlichen Schulbezirkssatzung

Ab dem Schuljahr 2006/2007 werden für die unter 1. genannten Grundschulen Schulbezirke durch den Schulträger bestimmt, aus denen hervorgeht, welche die örtlich zuständige Schule ist. Diese Schulbezirke sind nicht deckungsgleich.

 

 

3.      Prüfung der Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt ab dem Jahr 2007 jährlich - jeweils nach Bescheidung der Schulanmeldungen - zu prüfen, mit welchem Schuljahresbeginn das Schüleraufkommen in der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr ausreicht um beiden 1-zügigen Grundschulen, bei gleichzeitigem vorrangigen Weiterbetrieb der beiden 2-zügigen Grundschulen, das Bilden einer Eingangsklasse zu ermöglichen.

 

 

4.      Bestimmung der aufzulösenden Grundschule

Die Verwaltung wird beauftragt nach der Ermittlung des Zeitpunktes der objektiven Auslaufnotwendigkeit einer 1-zügigen Grundschule und im Ergebnis einer dann aktuellen Gegenüberstellung beider 1-zügigen Grundschulen eine Beschlussvorlage zur Auflösung einer Grundschule zu erstellen.

 

 

5.      Festlegung der Art und Weise der Auflösung der bestimmten Grundschule

Schon jetzt wird festgelegt, dass die aufzulösende Grundschule nach dem sogenannten "Auslaufmodell" (Bildung keiner ersten Klasse) bis zu dem Schuljahr weiter betrieben wird, in dem noch drei aufsteigende Klassen (4.; 5. und 6. Klasse) geführt werden können. Im darauf folgenden Schuljahr sind die dann neuen Jahrgangsstufen 5 und 6 an einer anderen Grundschule der Stadt Forst (Lausitz) weiter zu führen. Die Klassen wechseln gemeinsam und im Klassenverband.

 

 

Abstimmungsergebnis: 22/5/0, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 22/5/0, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 10  
Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
Enthält Anlagen
SVV/0460/2005  
Ö 11  
Teilplanung zu Hortstandorten (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0461/2005  
Ö 12  
Grundsatzentscheidung zu Kindertagesstätten und Horten in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0469/2005  
Ö 13  
Unfallversicherung und angemessene Alterssicherung der Tagespflegepersonen (Verfasser : Bossert, Bettina)
SVV/0524/2005  
Ö 14  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2006/2007 (Verfasser : Bohla, Isolde)
Enthält Anlagen
SVV/0525/2005  
Ö 15  
Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Teileinziehung Promenade, zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße, und Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, nach § 8 BbgStrG (Verfasser : Frau Jahnke)
Enthält Anlagen
SVV/0511/2005  
Ö 16  
Beschluss zur Übernahme von künftigen Verkehrsflächen durch die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Nachnutzung gemäß Konzept der LMBV für die Bergbaufolgelandschaft Klinger See - Standortraum Jänschwalde (Verfasser : Frau Rohn)
SVV/0516/2005  
Ö 17  
Anfragen    
N 17.1     Abstimmung zur Tagesordnung nichtöffentlicher Teil      
N 18     Vergabe nach Öffentlicher Ausschreibung VOL/A § 17 Unterhaltsreinigung Grundschule Nordstadt, Hort- und Freizeitgebäude Frankfurter Straße 48 (Verfasser : Rockau, Evelyn)      
N 19     Vergabe Kompaktkehrmaschine (Verfasser : Herr Noack)      
N 19.1     Ausführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verfasser : Herr Obst)      
N 20     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOL/A - Transportleistung zur Entsorgung dezentraler Abwasseranlagen und des Sickerwassers der Deponie Forst-Autobahn (Verfasser : Herr Przychodzki)      
N 21     Kündigung der Gesellschafteranteile der Stadt Forst (Lausitz) an der ACOL Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH (Verfasser : Lamm, Egbert)      
N 22     Übernahme von Geschäftsanteilen an der Krankenhaus Forst GmbH (Verfasser : Herr Hans)      
N 23     Anfragen