Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 15. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 15. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 02.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 28.09.2005    
Ö 6  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6.1  
Kenntnisnahme der Termine für das I. Halbjahr 2006 für die SVV und der Ausschüsse    
Ö 7  
Straßenbau in der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 8  
Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Frau Nawroth)
SVV/0533/2005  
Ö 8.1  
Beschluss zur Einführung einer Stadtflagge (Verfasser : Dr. Klußmann)
SVV/0537/2005  
Ö 9  
Verfahrensschritte zur Konkretisierung des Weiterbetriebes von Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0205/2004(neu)/2  
Ö 10  
Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) zur Vergabe von Zuweisungen an Seniorenbegegnungsstätten in der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
Enthält Anlagen
SVV/0460/2005  
Ö 11  
Teilplanung zu Hortstandorten (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0461/2005  
Ö 12  
Grundsatzentscheidung zu Kindertagesstätten und Horten in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) (Verfasser : Dr. Kaiser, Andreas)
SVV/0469/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

   
    12.09.2005 - Ausschuss für Kultur und Soziales
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

 

Abstimmung Stadtverordnete: 6/0/1 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Stadtverordnete: 6/0/1 - mehrheitlich bestätigt

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0/2

   
    02.11.2005 - Hauptausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    18.11.2005 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Forst (Lausitz) auch künftig die derzeit in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horte in Verbindung mit der Notwendigkeit der jährlichen Erfüllung folgender Arbeitsaufträge durch die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen weiterführt:

 

1.      Jede Kindertagesstätte bzw. Hort erbringt mindestens 1,5 % der Betriebskosten der Einrichtung als Eigenanteil zum Betrieb des Hauses. Der Betriebskostenanteil kann durch Geld (z. B. Spenden), geldwerte Leistungen (z. B. Renovierung) oder geldwerte Sachzuwendungen (z. B. Inventar) erbracht werden.

 

2.      Durch die Horteinrichtungen wird die Sommerferienbetreuung im Kinder- und Jugenddorf der Stadt Forst (Lausitz) maßgeblich personell mit abgesichert.

 

3.      Ab dem IV. Quartal 2005 erhalten alle Kinderbetreuungseinrichtungen nur noch das notwendige pädagogische Personal entsprechend Kita-Personalverordnung.

 

4.      Personelle Unterstützung in der Situation von bereits gewährtem Erzieherinnenurlaub und zeitgleichen Krankheitsfällen erhalten nur noch kleine Einrichtungen, wie die Kita "Waldhaus", "Regenbogen" und Hort "Pfiffikus".

 

Zur Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit führt der Amtsleiter des Schul-, Sport- und Kulturamtes, Soziales halbjährlich in allen in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten und Horten eine schriftlich zu dokumentierende Hospitation durch. Die “Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg” sollen als Hospitationsschwerpunkte in den Kindertagesstätten Beachtung finden. Im Hort soll sich die Hospitation besonders auf die Entwicklungsaufgaben von Kindern im Grundschulalter konzentrieren.

 

Die Evaluationsergebnisse aus Hospitationen, Interviews mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen werden jährlich einmal dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt und gegebenenfalls notwendige Veränderungsrichtungen für einzelne Kindertagesstätten bzw. Horte festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist erneut die Zweckmäßigkeit der Überführung von städtischen Kindertagesstätten und Horten aktuell neu zu bewerten.

 

Abstimmungsergebnis: 25/0/2, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 13  
Unfallversicherung und angemessene Alterssicherung der Tagespflegepersonen (Verfasser : Bossert, Bettina)
SVV/0524/2005  
Ö 14  
Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2006/2007 (Verfasser : Bohla, Isolde)
Enthält Anlagen
SVV/0525/2005  
Ö 15  
Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Teileinziehung Promenade, zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße, und Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, nach § 8 BbgStrG (Verfasser : Frau Jahnke)
Enthält Anlagen
SVV/0511/2005  
Ö 16  
Beschluss zur Übernahme von künftigen Verkehrsflächen durch die Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Nachnutzung gemäß Konzept der LMBV für die Bergbaufolgelandschaft Klinger See - Standortraum Jänschwalde (Verfasser : Frau Rohn)
SVV/0516/2005  
Ö 17  
Anfragen    
N 17.1     Abstimmung zur Tagesordnung nichtöffentlicher Teil      
N 18     Vergabe nach Öffentlicher Ausschreibung VOL/A § 17 Unterhaltsreinigung Grundschule Nordstadt, Hort- und Freizeitgebäude Frankfurter Straße 48 (Verfasser : Rockau, Evelyn)      
N 19     Vergabe Kompaktkehrmaschine (Verfasser : Herr Noack)      
N 19.1     Ausführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verfasser : Herr Obst)      
N 20     Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg hier: Vergabe nach VOL/A - Transportleistung zur Entsorgung dezentraler Abwasseranlagen und des Sickerwassers der Deponie Forst-Autobahn (Verfasser : Herr Przychodzki)      
N 21     Kündigung der Gesellschafteranteile der Stadt Forst (Lausitz) an der ACOL Gesellschaft für Arbeitsförderung mbH (Verfasser : Lamm, Egbert)      
N 22     Übernahme von Geschäftsanteilen an der Krankenhaus Forst GmbH (Verfasser : Herr Hans)      
N 23     Anfragen