Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Teileinziehung der Promenade, zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße, und der Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, gemäß Anlage 1. Die Teileinziehung ist öffentlich bekannt zu machen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
22.09.2005 - Bau- und Umweltausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
02.11.2005 - Hauptausschuss
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Teileinziehung der Promenade, zwischen Gerberstraße und Cottbuser Straße, und der Cottbuser Straße, zwischen Berliner Platz und Straße Am Markt, gemäß Anlage 1. Die Teileinziehung ist öffentlich bekannt zu machen.
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOL/A - Transportleistung zur Entsorgung dezentraler Abwasseranlagen und des Sickerwassers der Deponie Forst-Autobahn (Verfasser : Herr Przychodzki)