Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.0 sowie der Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend der Anlage 1.1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Am Robert-Koch-Platz”.
Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Norden:
Durch die nördliche Grenze des Flurstückes 123/2, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Osten:
Durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 319, 123/2 und 328, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Süden:
Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 319, 328 und 329, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Westen:
Durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 329 und 123/2, Flur 15, Gemarkung Forst, sowie die Verbindungslinie des nordwestlichen Grenzpunktes des Flurstückes 329, Flur 15, Gemarkung Forst, mit dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 123/2, Flur 15, Gemarkung Forst
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.