Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Hortgebäudes Grundschule Noßdorf inkl. Grundstück zum 01.07.2012 an das Bündnis Noßdorf und die Dorfgemeinschaftsschule Noßdorf UG.
2. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Schulgebäudes Grundschule Noßdorf inkl. Grundstück und Turnhalle zum Schließungstermin der Grundschule Noßdorf zum Schuljahresende 2013/14 an das Bündnis Noßdorf und die Dorfgemeinschaftsschule Noßdorf UG.
3. Die Nutzung der Objekte und Grundstücke wird als Dorfgemeinschaftszentrum festgelegt mit folgenden Nutzungsarten:
- Förderung und Unterstützung der bestehenden Grundschule bis zum Auslaufen im Jahre 2014
- Einrichtung eines Dorfgemeinschaftsladen
- Aufbau einer kleinen Dorfgemeinschaftsschule für wohnortnahe Beschulung
- weitere touristische Erschließung des “Stadtteiles Noßdorf” in enger Kooperation mit der Wassermühle Noßdorf und der Integration der Heimatstube
- Ausrichtung von Festlichkeiten für die Dorfgemeinschaft und darüber hinaus nach Bedarf
- Aufrechterhaltung der Sporthallennutzung
- Heimat für die örtlichen Vereine (Malxe 83, Männergesangverein Noßdorf, Billardclub Noßdorf und viele noch entsehende Vereine)
- Betreuung der Senioren des Ortsteiles und Integration in das gesellschaftliche Leben
4. Die Gemeinschaft verpflichtet sich, mit der Stadtverwaltung engen Kontakt zu halten und eine faire Zusammenarbeit zu gewährleisten, notwendige Instandsetzungen , Renovierungen und Pflege des überlassen Gutes im Ermessensspielraum durchzuführen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige vertragliche Regelungen innerhalb von 4
Wochen nach Beschlussfassung vorzubereiten und der Gemeinschaft vorzulegen.