Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend der Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend den Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses.
18.11.2013 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 5 - abgelehnt
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend der Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend den Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung Stadtverordnete:0/2
Abstimmung Sachkundige Einwohner:0/1
Damit ist die Vorlage abgelehnt.
20.11.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 9 - zur Kenntnis genommen
06.12.2013 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 20 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung) entsprechend der Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend den Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 16/8, mit Mehrheit, gemäß Änderungsantrag angenommen
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung" in Höhe von 900.000,00 Euro