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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Abstimmung zur Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 19.11.2014 |
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Ö 5 |
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Beschluss über die Vertretung der Stadt Forst (Lausitz) und der Ortsteile Bohrau, Briesnig und Mulknitz im Arbeitskreis des Braunkohleausschusses - Tagebau Jänschwalde |
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SVV/0103/2015 |
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Ö 6 |
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Anpassung der Preise für die Mittagessenversorgung in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten an geänderte Rahmenbedingungen sowie Neufestlegung der Mittagessenabgabepreise sowie Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0089/2015 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die Mittagessenabgabepreise sowie die Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz) zur Mittagessenversorgung werden laut Anlage 1 festgelegt.
- Die Stadtverordnetenversammlung hebt die bisherigen Beschlüsse Drucksachennummer SVV/0457/2010 vom 26.11.2010 „Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung in städtischer Trägerschaft“ und Drucksachennummer SVV/0850/2013 vom 13.09.2013 „Zuschuss der Eltern/Personensorgeberechtigten zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten“ auf.
- Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) wird beauftragt, entsprechend rückwirkend zum 01.01.2015 einvernehmlich die bestehenden Konzessionsverträge vom 14.07.2009 zwischen der Firmengruppe Helbeck und der Stadt Forst (Lausitz) zur Essenherstellung und Essenlieferung sowie zur Essenportionierung/-ausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen und des Geschirrs für die kommunalen Schulen und Kindertages- stätten mit der Preisanpassung für Schulspeisung und Kita-Mittagessen zu ändern.
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10.02.2015 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung: - Die Mittagessenabgabepreise sowie die Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz) zur Mittagessenversorgung werden laut Anlage 1 festgelegt.
- Die Stadtverordnetenversammlung hebt die bisherigen Beschlüsse Drucksachennummer SVV/0457/2010 vom 26.11.2010 „Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung in städtischer Trägerschaft“ und Drucksachennummer SVV/0850/2013 vom 13.09.2013 „Zuschuss der Eltern/Personensorgeberechtigten zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten“ auf.
- Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) wird beauftragt, entsprechend rückwirkend zum 01.01.2015 einvernehmlich die bestehenden Konzessionsverträge vom 14.07.2009 zwischen der Firmengruppe Helbeck und der Stadt Forst (Lausitz) zur Essenherstellung und Essenlieferung sowie zur Essenportionierung/-ausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen und des Geschirrs für die kommunalen Schulen und Kindertages- stätten mit der Preisanpassung für Schulspeisung und Kita-Mittagessen zu ändern.
Abstimmung Stadtverodnete: 3/2 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/1
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16.02.2015 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung: - Die Mittagessenabgabepreise sowie die Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz) zur Mittagessenversorgung werden laut Anlage 1 festgelegt.
- Die Stadtverordnetenversammlung hebt die bisherigen Beschlüsse Drucksachennummer SVV/0457/2010 vom 26.11.2010 „Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung in städtischer Trägerschaft“ und Drucksachennummer SVV/0850/2013 vom 13.09.2013 „Zuschuss der Eltern/Personensorgeberechtigten zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten“ auf.
- Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) wird beauftragt, entsprechend rückwirkend zum 01.01.2015 einvernehmlich die bestehenden Konzessionsverträge vom 14.07.2009 zwischen der Firmengruppe Helbeck und der Stadt Forst (Lausitz) zur Essenherstellung und Essenlieferung sowie zur Essenportionierung/-ausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen und des Geschirrs für die kommunalen Schulen und Kindertages- stätten mit der Preisanpassung für Schulspeisung und Kita-Mittagessen zu ändern.
Abstimmung Stadtverordnete: 3/1 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 1/1
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18.02.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 6 - zur Kenntnis genommen |
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Ö 7 |
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Festlegung der Eintrittspreise für die Rosengartenfesttage 2015 |
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SVV/0099/2015 |
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Ö 8 |
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Bestellung des Stellvertreters des Stadtwehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Forst (Lausitz) |
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SVV/0093/2015 |
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Ö 9 |
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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2015 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0090/2015 |
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Ö 10 |
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Beschluss zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße"
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) |
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SVV/0110/2015 |
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Ö 11 |
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Beschluss zur Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Briesnig
(Klarstellungs- und Ergänzungssatzung), 1. Änderung
1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss |
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SVV/0082/2014 |
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Ö 12 |
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Bestätigung der Ausführungsplanung zum Straßenbau Gertraudenweg |
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SVV/0094/2015 |
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Ö 13 |
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Beratung und Beschlussfassung über
1. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2015
2. das Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2015 |
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SVV/0104/2015 |
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Ö 14 |
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Genehmigung einer Eilentscheidung über die Erhöhung des Kassenkreditrahmens |
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SVV/0092/2015 |
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Ö 15 |
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Beteiligungsbericht der Stadt Forst (Lausitz) 2011 |
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SVV/0105/2015 |
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Ö 16 |
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Anfragen |
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N 17 |
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Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI
- Schmutz- und Niederschlagswasserableitung Gubener Straße zw. Inselstraße und Pestalozziplatz, Pestalozziplatz und Hochstraße, in Forst (Lausitz) |
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N 18 |
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Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe von Ingenieurleistungen nach HOAI
- Schmutzwasserableitung Einzugsgebiet Pumpwerk Dornbuschweg, 1. Abschnitt, in Forst (Lausitz) |
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N 19 |
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Übernahme eines Grundstücks vom Land Brandenburg in das Eigentum der Stadt Forst (Lausitz) in der Gemarkung Klein Bademeusel |
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N 20 |
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Anfragen |
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