Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage befindliche Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz).
Abweichend von der Richtlinie § 5 (1) wird für das Förderjahr 2015 der Antragszeitraum bis zum 31.08.2015 verlängert.
08.06.2015 - Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die in der Anlage befindliche Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.
Abweichend von der Richtlinie § 5 (1) wird für das Förderjahr 2015 der Antragszeitraum bis zum 31.08.2015 verlängert.
Abstimmung Stadtverordnete:5/1
Abstimmung Sachkundige Einwohner:5/0
15.06.2015 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 5 - abgelehnt
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung lehnt die Beschlussfassung der in der Anlage befindlichen Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) ab.
Abweichend von der Richtlinie § 5 (1) wird für das Förderjahr 2015 der Antragszeitraum bis zum 31.08.2015 verlängert.
Abstimmung Stadtverordnete:0/1
Abstimmung Sachkundige Einwohner:0/0
17.06.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 7/1, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen.
10.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage befindliche Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz).
Abweichend von der Richtlinie § 5 (1) wird für das Förderjahr 2015 der Antragszeitraum bis zum 31.08.2015 verlängert.
Abstimmungsergebnis: 19/1, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen