Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend §5 Absatz 3 der Haushaltssatzung der Entscheidung des Kämmerers.
15.06.2015 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 9 - zur Kenntnis genommen
Die Ausschussmitglieder nehmen die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Jahr 2014 zur Kenntnis.
17.06.2015 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 27 - zur Kenntnis genommen
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
10.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 30 - zur Kenntnis genommen
Information:
Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 5 Absatz 3 der Haushaltssatzung der Entscheidung des Kämmerers.
Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.