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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Abstimmung zur Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 13.05.2016 |
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Ö 5 |
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Bekanntmachungen |
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Ö 6 |
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Fragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 7 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 8 |
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Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 9 |
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Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz) |
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Ö 10 |
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Bericht des Geschäftsführers der Lausitz Klinik Forst GmbH, Herrn Hans-Ulrich Schmidt |
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Ö 11 |
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Gestaltung des Areals um die Kirche |
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SVV/0310/2016 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt unter Bezugnahme des Beschlusses SVV/0216/2015 vom 04.12.2015 zur Entwicklung des Areals um die Kirche: - Das Konzept der Maßnahmen im Rahmen des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt“ planerisch und textlich zu überarbeiten mit der Ausweisung von Baufeldern entsprechend der historischen Raumkanten an der Süd-, Ost- und Nordseite des Marktplatzes. Die verbleibenden Flächen werden als innerstädtische Grünräume an der Ostseite mit integrierter Wasserfläche festgesetzt (Anlage 1). Grundlage für die Freiräume bildet der auf dem Realisierungswettbewerb basierende Planungsvertrag.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsführer der FWG mbH anzuweisen, den Planungsvertrag mit SINAI entsprechend den Festsetzungen im Sanierungskonzept anzupassen.
- Die unter Pkt. 1 festgeschriebene Neuentwicklung des Areals zur Sicherung der Städtebaufördermittel dem Landesbauamt und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vorzustellen und deren Votum einzuholen. Die Stadtverordnetenversammlung wird über das Votum informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, das INSEK in geänderter Form zur Beschlussfassung am 09.12.2016 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsführer der FWG mbH aufzufordern, bis Ende 2016 die Marktabfrage/Interessenbekundung auf der Grundlage des beigefügten Exposés durchzuführen und abzuschließen (Anlage 2). Initiativbewerbungen für Bebauungsvorschläge können auch außerhalb der Interessensbekundung eingereicht werden. Die Stadtverordnetenversammlung wird über das Ergebnis informiert.
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16.06.2016 - Ausschuss für Bau und Planung |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/1/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/2/1
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29.06.2016 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 6/0/4, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen
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15.07.2016 - Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt unter Bezugnahme des Beschlusses SVV/0216/2015 vom 04.12.2015 zur Entwicklung des Areals um die Kirche: - Das Konzept der Maßnahmen im Rahmen des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt“ planerisch und textlich zu überarbeiten mit der Ausweisung von Baufeldern entsprechend der historischen Raumkanten an der Süd-, Ost- und Nordseite des Marktplatzes. Die verbleibenden Flächen werden als innerstädtische Grünräume an der Ostseite mit integrierter Wasserfläche festgesetzt (Anlage 1). Grundlage für die Freiräume bildet der auf dem Realisierungswettbewerb basierende Planungsvertrag.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsführer der FWG mbH anzuweisen, den Planungsvertrag mit SINAI entsprechend den Festsetzungen im Sanierungskonzept anzupassen.
- Die unter Pkt. 1 festgeschriebene Neuentwicklung des Areals zur Sicherung der Städtebaufördermittel dem Landesbauamt und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vorzustellen und deren Votum einzuholen. Die Stadtverordnetenversammlung wird über das Votum informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, das INSEK in geänderter Form zur Beschlussfassung am 09.12.2016 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
- Bei der Planung soll berücksichtigt werden, dass bis 30.06.2017 eigenständige Bebauungsvorschläge als Variantenvergleich, bevorzugt für die Ostseite des Marktes, zu entwickeln und in Abstimmung mit Fördermittelgebern und den zuständigen Verwaltungsebenen vorzubereiten sind. Die Möglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus sind in die Variantenvorschläge einzubeziehen. Die Bebauung sollte barrierefrei und generationsübergreifend geplant werden. Parallel wird bis Ende 2016 eine Marktabfrage/Interessenbekundung auf der Grundlage dieses Beschlusses durchgeführt.
Initiativbewerbungen sind jederzeit möglich und zulässig. 5. Die Stadtverordnetenversammlung ist auf jeder regulären Sitzung über den aktuellen Sachstand zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis: 18/6/3, mit Mehrheit, lt. Änderungsantrag angenommen
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Ö 12 |
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Beschluss zum Bebauungsplan "Erweiterung des B-Plangebietes IGG Forst-Süd, Teilgebiet 5A"
(Wandlung in Verfahrenstyp: Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss |
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SVV/0275/2016 |
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Ö 13 |
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Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zur Offenlegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung i. S. d. § 13a BauGB mit der Bezeichnung Bebauungsplan "Neuansiedlung Horno, 2. Änderung" |
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SVV/0301/2016 |
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Ö 14 |
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Bestätigung der Abschlussempfehlungen zum künftigen Raumprogramm der Grundschule Keune und Beauftragung von Machbarkeitsstudien |
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SVV/0309/2016 |
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Ö 15 |
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Konzept für die Weiterentwicklung der Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0313/2016 |
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Ö 16 |
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Satzung über die Gewährung einer Entschädigung für die Schiedspersonen der Stadt Forst (Lausitz) |
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SVV/0315/2016 |
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Ö 17 |
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Mitgliedschaft für öffentliche Auftraggeber in der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V. - Güteschutz Kanalbau |
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SVV/0311/2016 |
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Ö 18 |
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2015 |
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SVV/0312/2016 |
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Ö 19 |
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Anfragen |
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N 20 |
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Weitere Verfahrensweise zum Klageverfahren Grundschule Nordstadt |
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N 21 |
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Anfragen |
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